Bauliche Veränderungen

Bitte beachten! Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet jede bauliche Veränderung auf seinem Grundstück, sowie Veränderung am Grundstück, dem Zweckverband mitzuteilen.

Hinweise für Landwirte

Bitte beachten! Mit Schreiben vom 29.07.2008 weist das Landratsamt Cham – Referat Gesundheitsamt – auf den Vollzug der Trinkwasserverordnung und hier insbesondere auf die Gefahren hin, die beim Befüllen von Spritzgeräten mit Trinkwasser entstehen können, wenn die folgenden Hinweise nicht eingehalten werden. Landwirtschaftliche Geräte zum Ausbringen von Spritzmitteln werden häufig aus öffentlichen Trinkwasserversorgungseinrichtungen befüllt. Bevorzugt […]

Befüllung von Schwimmbädern mittels Standrohren

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe, die Stadtwerke Cham GmbH und die Kreiswerke Cham geben bekannt, dass zum Befüllen der privaten Schwimmbäder keine Standrohre mehr ausgegeben werden können. Neu geltende gesetzliche Verordnungen und Normen untersagen das Bedienen der Hydranten durch Privatpersonen. Das Auffüllen der Pools hat gänzlich über die Hausinstallation zu erfolgen. Um vorherige […]

Trinkwasserverordnung

Gültig ab November 2011  Untersuchung auf Legionellen im Trinkwasser (pdf) Download20.06.2023  |  2 MB  |  4x