Befüllung von Schwimmbädern mittels Standrohren

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe, die Stadtwerke Cham GmbH und die Kreiswerke Cham geben bekannt, dass zum Befüllen der privaten Schwimmbäder keine Standrohre mehr ausgegeben werden können.

Neu geltende gesetzliche Verordnungen und Normen untersagen das Bedienen der Hydranten durch Privatpersonen. Das Auffüllen der Pools hat gänzlich über die Hausinstallation zu erfolgen.

Um vorherige telefonische Anmeldung bei Ihrem Wasserversorger wird gebeten, um unnötige Rohrbruchsuchen zu vermeiden.